Maklerprovision in NRW — wer sie zahlt, wie hoch sie ist und wann sie fällig wird.
Beim Verkauf einer Immobilie wollen Eigentümer von Anfang an wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Wir erklären die Provision ehrlich und transparent — ohne Kleingedrucktes.
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte, sofern beide Seiten den Makler beauftragt haben. In NRW liegt der übliche Anteil je Partei bei rund 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer — die genaue Höhe ist frei verhandelbar. Fällig wird die Provision erst im Erfolgsfall, mit dem notariellen Kaufvertrag.

Qualitätsmakler 2022–2026
IHK-zertifiziert · Carlo RohnerWas ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision — auch Maklercourtage oder Maklergebühr genannt — ist das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Sie ist gesetzlich als Erfolgsprovision angelegt: Der Makler erhält sie nur dann, wenn durch seine Tätigkeit tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Bleibt der Erfolg aus, entsteht auch kein Anspruch.
Berechnet wird sie üblicherweise als Prozentsatz des notariell beurkundeten Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, schreibt kein Gesetz vor — er wird zwischen den Beteiligten vereinbart.
Kurz gesagt: Die Provision ist kein fester Tarif, sondern ein Erfolgshonorar. Sie wird nur fällig, wenn der Verkauf gelingt — und ihre Höhe wird vorab offen vereinbart.


Wer zahlt die Provision heute — und wie wird sie verteilt?
Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser hat der Gesetzgeber die Verteilung neu geregelt. Es gilt bundesweit — also auch in NRW — und greift beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher.
Der Kern: Beauftragen beide Seiten den Makler, wird üblicherweise eine geteilte Provision vereinbart, die sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte teilen. Übernimmt eine Partei einen größeren Anteil, darf der Anteil des Verkäufers dabei nicht geringer ausfallen als der des Käufers — der Verkäufer trägt also mindestens die Hälfte. Es ist seitdem nicht mehr möglich, die gesamte Provision allein dem Käufer aufzubürden, wenn auch der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
Möglich bleibt, dass eine Seite die Provision vollständig trägt — etwa der Verkäufer im Rahmen einer reinen Innenprovision. Welches Modell zu Ihrem Verkauf passt, besprechen wir vorab.
Überschlagen Sie die Provision für Ihren Kaufpreis
Bewegen Sie den Regler auf Ihren ungefähren Verkaufspreis. Sie sehen sofort eine grobe Größenordnung des Anteils, den Sie als Käufer oder Verkäufer tragen.
Vereinfachte Beispielrechnung. Maßgeblich ist allein die individuell getroffene Provisionsvereinbarung.
Wann wird die Provision fällig?
Die Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision — und das ist die wichtigste Botschaft für Sie als Eigentümer. Ein Anspruch entsteht erst, wenn durch die Vermittlung des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt — in der Regel mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag. Vorher schulden Sie nichts.
Für Sie bedeutet das ein faires Geschäftsmodell ohne Vorkasse — gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen entsteht ohne erfolgreichen Verkauf keine Provision. Zum anderen gehen wir für die gesamte Vermarktung in Vorleistung: professionelle Fotos, Energieausweis, Portalanzeigen, bei Bedarf sogar die Wohnflächenberechnung — Kosten, die schnell vierstellig werden. Diese übernehmen wir vorab. Sie legen nichts aus eigener Tasche aus, auch dann nicht, wenn ein Verkauf wider Erwarten scheitert.
Und abgerechnet wird erst, wenn Ihr Geld da ist. Rechtlich wäre die Provision schon mit der notariellen Beurkundung fällig — in aller Regel stellen wir unser Honorar jedoch erst dann in Rechnung, wenn der Kaufpreis tatsächlich auf Ihrem Konto eingegangen ist, meist einige Wochen nach dem Notartermin. So behalten Sie bis dahin die volle finanzielle Freiheit. Bei besonderen Vereinbarungen, etwa einer weit hinausgeschobenen Übergabe, stimmen wir die Fälligkeit individuell ab.
Bei Rohner Immobilien zahlen Sie ausschließlich im Erfolgsfall — und in aller Regel erst, wenn der Kaufpreis auf Ihrem Konto ist, nicht schon mit der Beurkundung. Bewertung, Beratung und die gesamte Aufbereitung gehen vorab auf uns.

Welche Leistung die Provision honoriert
Eine Provision ist kein Preis für das Aufgeben eines Inserats. Sie honoriert einen vollständigen Verkaufsprozess, der weit vor dem ersten Foto beginnt und erst mit der Schlüsselübergabe endet. Bei uns bekommt jedes Objekt die Zeit, die es verdient.
Bewertung & Strategie
Fundierte Wertermittlung nach anerkannter Methodik und eine passende Vermarktungsstrategie — die Grundlage für einen Verkauf, der am Markt trägt.
Aufbereitung
Ordnen und Beschaffen der Unterlagen, hochwertige Foto-, Video- und Drohnentechnik, sorgfältige Präsentation Ihrer Immobilie.
Vermarktung & Auswahl
Gezielte Ansprache der passenden Käufer — auf Wunsch diskret — sowie die sorgfältige Prüfung von Interessenten und ihrer Ernsthaftigkeit.
Verhandlung & Abschluss
Verhandlung in Ihrem Interesse, Begleitung zum Notartermin und bis zur Übergabe. Wir prüfen Kaufabsicht und Finanzierung, damit der Abschluss hält.
Beispielhafte Größenordnungen
Die folgende Tabelle zeigt überschlägige Beträge bei einem in NRW üblichen Anteil von rund 3,57 % je Partei inklusive Mehrwertsteuer. Es sind Orientierungswerte, keine Zusage — maßgeblich ist die individuell getroffene Vereinbarung.
| Kaufpreis | Anteil je Partei (≈3,57 %) |
|---|---|
| 250.000 € | 8.925 € |
| 400.000 € | 14.280 € |
| 600.000 € | 21.420 € |
| 800.000 € | 28.560 € |
Beispielrechnung mit einem marktüblichen Anteil von rund 3,57 % je Partei inkl. MwSt. (Quelle zur Üblichkeit: Homeday, ImmobilienScout24, baufi24; Stand 19.06.2026). Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar und nicht gesetzlich festgelegt.
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wer zahlt in NRW die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel je zur Hälfte. Seit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten (in Kraft seit 23.12.2020) darf der Anteil des Verkäufers nicht geringer sein als der des Käufers — der Verkäufer trägt also mindestens die Hälfte, wenn beide Seiten den Makler beauftragt haben.
Wie hoch ist die Maklerprovision in NRW?
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und frei verhandelbar. In NRW liegt der übliche Anteil je Partei bei rund 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Das ist ein verbreiteter Marktwert, kein fester Satz — die genaue Höhe vereinbaren wir individuell.
Wann wird die Maklerprovision fällig?
Die Maklerprovision ist eine Erfolgsprovision. Ein Anspruch entsteht erst, wenn durch die Vermittlung des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt — also mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag. Kommt kein Verkauf zustande, fällt auch keine Provision an. Bei Rohner Immobilien zahlen Sie als Eigentümer ausschließlich im Erfolgsfall.
Fallen vor dem Verkauf Kosten an, etwa für die Bewertung?
Nein. Die erste Werteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Bewertung, Beratung und die Aufbereitung Ihrer Immobilie sind im Erfolgshonorar enthalten. Vorab entstehen Ihnen keine Kosten.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit grundsätzlich Verhandlungssache. Vorgeschrieben ist seit 2020 nur die Verteilung bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher: Beauftragen beide Seiten den Makler, trägt der Verkäufer mindestens die Hälfte. Über die Höhe sprechen wir offen und transparent, bevor Sie sich entscheiden.
Welche Leistung steckt hinter der Provision?
Die Provision honoriert den gesamten Verkaufsprozess: die fundierte Wertermittlung, das Beschaffen und Ordnen der Unterlagen, die hochwertige Aufbereitung mit eigener Technik, die gezielte Vermarktung, die Auswahl und Prüfung der Interessenten, die Verhandlung in Ihrem Interesse sowie die Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genaue Höhe und Verteilung der Provision besprechen wir individuell in Ihrem Gespräch; für steuerliche und rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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